Neue HeizKVo: Die Chancen zur Autarkie im Submetering waren noch nie so gut

Die neue HKVO hat deutliche Schockwellen in die Branche gesendet: Viele Wohnungsunternehmen sehen sich erstmals mit den neuen Gesetzesinhalten und deren Begrifflichkeiten (SMGW, CLS, BSI-Konformität….) konfrontiert und fragen sich, wie dies autark umzusetzen ist. Viele Unternehmen benötigen dringend Unterstützung bei der Unabhängigkeit von Messdienstleistern und deren nun stetig wachsenden Kostenforderungen. Um hier zunächst einmal Klarheit für den Alltag der Wohnungsunternehmen zu bringen und die wichtigsten Fragen aus Sicht der Betriebe zu beantworten, hat der GdW eine bemerkenswert umfassende, kompetente und klar strukturierte Arbeitshilfe (Nr. 90) zur Verfügung gestellt.

Arbeitshilfe

In der AH 90 ist ein Strukturelement erkennbar, welches die Möglichkeit eröffnet, alle Details entlang der neuen legislativen Anforderungen zu strukturieren: Die einzelnen Paragraphen, die in dieser Arbeitshilfe zitiert sind. Diese Paragraphen beziehen sich auf unterschiedlichste Facetten im gesamten HKVO-Prozess: Vom Smart Meter Gateway (SMGW), das nun bald verpflichtend als Kommunikator wird, über den CLS-Kanal, den BSI-konformen Datenschutz bis hin zu den einzelnen Metering- und Submetering-Prozessen, Hardware, Software, Services, App´s……..

Der voll autarke Submetering-Prozess

Aktuell stellen sich in vielen Unternehmen folgende Fragen:

– Müssen wir nun monatlich bilanzieren, Briefe versenden, zusätzliche kostenpflichtige Files von unserem Messdienstleister holen?

– Können wir die Kosten voll umlegen?

– Wer informiert uns über die Berücksichtigung all dieser völlig neuen Begriffe, die nun im Gesetz stehen und spätestens ab 12/22 implementiert werden müssen?

– Wie verhindern wir, dass meine Mieter mir die Betriebskosten um 21% kürzen können?

All diese Sorgen können aufgenommen und ohne Panik bis zum Dezember 2022 zur Erledigung vorbereitet werden Die umfassende Berücksichtigung aller gesetzlichen Anforderungen vom Kundenportal bis zur ERP-Abrechnung und der monatlichen Datenausgabe an Mieter kann in einen Erledigungsprozess gefasst werden. Dabei haben wir für alle Zwischenschritte die richtigen Komponenten und Fachleute. One Stop Shop eben. Da wir bereits 2015 zusammen mit vielen Wohnungsunternehmen diese Prozessen begonnen haben, können wir auf viele Jahre praktischer Erfahrung zurückblicken. Die mit uns in Pilotprojekten kooperierenden Wohnungsunternehmen haben dabei einen regionalen Preis des BBU 2019, den diesjährigen DW-Zukunftspreis 2021 und den internationalen HOUSING EUROPE-Award 2021mit diesen erfolgreichen Technologie-Anwendungen gewonnen.

Es besteht kein Grund zur Panik, nun zwölfmal im Jahr Briefe schreiben zu müssen und ggf. auf dem Porto “hängenzubleiben”. Kundenportale und die Mieter-App erfahren ganz neues Gegeninteresse und bieten schnelle Ausstiege aus den Papierbergen. Bereits auf der letzten HKVO Fachkonferenz des BBU haben wir den Juristen die Frage gestellt, ob die abgestimmte Zusendung von Smartphone-fähigen Daten HKVO-konform wäre. Dies wurde bestätigt. Es müssten jedoch monatlich “Pings” gesandt werden (Termin-Pushinformationen), dass es nun ein neues Update gäbe.

Kombinierte Desktop-Mieterapp-Lösung

Von der neutralen Beratung über die Schulung der internen Fachleute bis zur Ausschreibung und Umsetzung: Wir begleiten alle interessierten Unternehmen bei der Umsetzung dieser neuen Anforderungen

Link zum Beratungstermin

Übersicht über Digitalisierung in Quartieren, autarke Cloudlösung und Energieeffizienz-Ansätze