Rollout kann starten: Drittes Zertifikat für Smart- Meter Gateway übergeben

Wichtige Meldung durch Dr. Peter Hitpass, vnw: Das dritte Smart-Meter-Gateway (SMGW) hat die „Common Criteria“ (CC)-Zertifizierung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Das BSI hat die Feststellung der technischen Möglichkeit („sogenannte Markterklärung“) veröffentlicht. Jetzt beginnt der verpflichtende Smart Meter Rollout nach dem Messstellenbetriebsgesetz bundesweit.

Die Zertifikatsübergabe erfolgte am 19. Dezember 2019 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Berlin. Staatssekretär Andreas Feicht gratulierte dem einreichenden Betrieb „EMH Metering GmbH“ zur erfolgreichen Zertifizierung. „Die Voraussetzungen zum verpflichtenden Einbau von intelligenten Messsystemen sind nun gegeben. Das Unternehmen ist der zur Markterklärung notwendige dritte Hersteller, der eine Zertifizierung für sein Smart-Meter-Gateway erhält.
Die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Messsystemen (iMsys) greift, sobald drei Geräte voneinander unabhängiger Hersteller vom BSI zertifiziert wurden und die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme durch das BSI formal festgestellt wurde. „Mit der dritten Zertifizierung haben wir nun einen wichtigen Schritt hin zu einer erfolgreichen Digitalisierung der Energieversorgung in Deutschland gemacht“, so Arne Schönbohm, Präsident des BSI.

Marktanalyse

Quelle: „Betriebskosten aktuell“ Ausgabe 62 Jahrgang 2020

Die Marktanalyse bildet die Grundlage für die Feststellung der technischen Möglichkeit nach § 30 MsbG durch das BSI, mit der offiziell – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – die Rollout-Verpflichtung der grundzuständigen Messstellenbetreiber beginnt. Die Voraussetzungen zum verpflichtenden Einbau von intelligenten Messsystemen sind nun gegeben, da drei Smart-Meter-Gateways voneinander unabhängiger Hersteller vom BSI zertifiziert wurden und die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme durch das BSI dann formal festgestellt wird. Damit werden grundzuständige Messstellenbetreiber, in Abhängigkeit des vom Messstellenbetriebsgesetzes vorgegebenen Zeitplans, zum Einbau intelligenter Messsysteme verpflichtet. Messsysteme, die nicht den Anforderungen des BSI entsprechen, dürfen dann nicht mehr verbaut werden.
In der Marktanalyse nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wird der Stand der Umsetzung der BSI-Standards sowie der eichrechtlichen Anforderungen über die Wertschöpfungskette Messeinrichtung, Smart-Meter-Gateway, Gateway-Administrator und Backendsysteme im Markt erfasst.

Weiter ins Detail ging die etablierte Grafik von Rolf Uhlig, der seit Jahr und Tag nicht müde wurde zu fordern, dass endlich eine Normungsgrundlage geschaffen werden möge:

Rechtliche Bezüge aller Marktteilnehmer, Quelle: Rolf Uhlig

Doch wo ist die Wohnungswirtschaft hier abgebildet? Dies beantwortet sich, wenn die Bezüge der einzelnen Marktteilnehmer differenziert betrachtet werden. Hier zunächst die Rechtsbezüge und vordergründigen Interessensdetails der Energiewirtschaft:

B2B- Prozesse der Energiewirtschaft ohne Smart Home-Aspekte, Quelle: Rolf Uhlig

Blenden wir dies aus und schauen auf die Infrastruktur in Gebäuden sowie auf die Begriffe „HAN, WAN, LMN“, so ergibt sich ein deutlich differenziertes Handlungsfeld:

Das Segment „HAN“, auch übersetzt mit „Smart Home“, wurde bis dato den Herstellern von meist KNX-geführten Diensten überlassen. Hier mussten die Mieter aus eigener Kraft und zu eigenen Kosten gestalten, wenn sie denn wollten. Gemeinsame Geschäftsmodelle von Vermietern (B2B) und Mietern (B2C) waren kaum möglich, da am Markt hauptsächlich Direktverträge einzelner Anbieter unter Ausschaltung der Wohnungswirtschaft üblich waren. Die Marktanalyse sagt: Das wird sich bald ändern! Zwar müssen Einzel-Haushalte (noch) nicht mit SMGW ausgestattet werden. Doch die ersten SMGW werden recht schnell von Dritten (wie etwa Versorgern) eingebaut sein. Deren Stromnetze sind dann BSI-konform nach common criteria „wirklich“ sicher und können voll für alle telemetrischen Einzelzwecke der WoWi genutzt werden. Und hier greift die Forderung des BSI zugunsten der innovativen Gestalter in der Gebäudewirtschaft: Die Prozesse müssen samt und sonders marktoffen sein, proprietäre Märkte wie (immer noch) beim Submetering üblich läßt das BSI nicht mehr zu. Optimale Bedingungen, sich heute schon dort „dranzuhängen“!

Wir werden noch viele Disruptionen deshalb erleben. Gute, zielführende Disruptionen, die z.B. die Wohnungswirtschaft in die Autarkie gegenüber Mess-Dienstleistern führen, da deren Gateway-Politik des Datensammelns genauso wenig Bestand haben wird wie die üblichen Verschlüsselungen der EHKV.

Wir berichten darüber laufend weiter.

Zur Originalmeldung aus „Betriebskosten aktuell“