Gründung Bürger-Energiegenossenschaften
Das Auf und Ab der Ampel-Koalition in Sachen Heizwärme-Politik hat nicht zur Beruhigung der betroffenen Bürger beigetragen. Die Neufassung des Gebäude-Energiegesetzes GEG wird mit Spannung erwartet. Neben der individuellen Förderung der fossilfreien Umgestaltung von Einzelgebäuden sind auch die Förderungen von Nahwärme-Konzepten, Fernwärme-Anbindung und der Bildung von Wärme-Energiegenossenschaften interessant.
Warten auf Godot
In den äußeren Stadtbezirken warten zahlreiche Quartiere darauf, an das Fernwärme-Netz angeschlossen zu werden. Belastbare Antworten der Versorger sind Mangelware. Hier hilft die Gründung von Bürger-Energiegenossenschaften weiter, um einerseits Klarheit zu erlangen und auch den Grad der Autarkie zu erhöhen. Sollte sich kein Versorger finden, dann versorgen sich die Bürger selbst.
Projekt-Ausrichtung von Wärme-Energiegenossenschaften
So ist es sinnvoll und zielführend für die Bürger, sich in Wärme-Genossenschaften zu organisieren. Hier hat es jüngst eine Öffnungsklausel bei den neuen Gesetzen zu Bürgergesellschaften gegeben: Nun werden auch Genossenschaften ab 50 Mitgliedern zugelassen; Infrastruktur-Maßnahmen bis zu € 200.000,- werden gefördert
Dynamik in der Stadtgesellschaft
Werden große Wärmeversorger rekommunalisiert, so entstehen neue Dynamiken. Die Bürger werden dann nicht mehr Partner eines Privatunternehmens. Neuer Versorger wird die Stadt. Daraus entstehen neue Dialog- und Entscheidungsebenen. Über die Bezirksparlamente kann anders Druck ausgeübt werden; die jeweils Regierenden werden den Bürgern verpflichtet.
Beispiel Schlachtensee-Vorhaben