Bundestag und Bundesrat beschließen Novelle des Klimaschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am 24. Juni 2021 den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Nur wenige Stunden danach passierte der Entwurf auch den Bundesrat. Mit der Gesetzesnovelle wird das Ziel der Klimaneutralität auf das Jahr 2045 vorgezogen und verbindliche Ziele für die beiden Jahrzehnte davor festgelegt.

Der wünschenswerte Seiteneffekt: Die tatsächlich wirkungsorientiert umsetzbaren Maßnahmen z.B. des neuen GEG und die damit verbundenen Handlungsoptionen der Digitalisierung in Quartieren erfahren einen noch höheren Stellenwert. Zumindest dort, wo valide Tonnagen ausweisbar sind, Motto: alles, was nützt, sollte nun auch umgesetzt werden. Da ist die Bundesregierung allerdings zu denkbaren Umsetzungsdetails wenig auskunftsfreudig. Aber es gibt valide Ansätze:

Beispiel eines Innovations-Quartiers mit ausgewiesenen Einspar-Tonnagen. Weitere Potenzial-Studien werden folgen, um den erkennbaren Rahmen weiter zu verdeutlichen.

Die Novellierung des Klimaschutzgesetzes wurde nötig, nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende April Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte und die Bundesregierung dazu aufforderte, auf eine gerechtere Verteilung der Klimaschutzanstrengungen zwischen den Generationen zu achten. Das Zwischenziel für 2030 wird von bislang 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber dem Basisjahr 1990 erhöht, für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an. Dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.

Das novellierte Klimaschutzgesetz führt das bisherige System der jahresscharfen, zulässigen Emissionsmengen für einzelne Sektoren fort und senkt die bisher vorgesehenen Werte ab, um sie an das neue Minderungsziel von 65 Prozent im Jahr 2030 anzupassen. Der größte Anteil der zusätzlichen Minderung bis zum Jahr 2030 soll von der Energiewirtschaft und der Industrie übernommen werden. Weiter soll der Ausbau von erneuerbaren Energien zu einer Emissionsminderung in allen anderen Sektoren führen. Neu ist auch eine Zielvorgabe für den Erhalt und den Ausbau von sogenannten natürlichen Senken wie Wälder und Moore, um die unvermeidbaren Restemissionen von Treibhausgasen zu kompensieren

„Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert. Das betrifft viele Politikbereiche. Künftig müssen alle Ministerien mehr denn je Klimaschutzministerien sein. Mein Klimaschutzgesetz ist der Garant dafür, dass die Regierung beim Klimaschutz nicht mehr nachlassen wird. Jetzt brauchen wir einen Wettbewerb der Ideen, wie wir unsere Ziele am besten erreichen und dabei die notwendige Transformation sozial gerecht gestalten werden.“, so Bundesumweltministerin Svenja Schulze.