Bundesrat und EU nehmen GEG-Versäumnisse in die Zange

Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 (EPBD-Richtlinie) in deutsches nationales Recht sollte mit dem nun vorliegenden GEG erfolgen. Wer den Geist und die Buchstaben dieser EU-Richtlinie nun im GEG sucht, wird feststellen, dass die deutschen Gesetzesväter die Herausforderungen dieser neuen EPBD-Richtlinie in wichtigen Teilen nicht angenommen, geschweige denn zum 10.03.2020 – wie gefordert – umgesetzt haben. Beschäftigt sich z.B. der Artikel 8 der EPBD-RiLi u.a. mit dem häufig zitierten „Intelligenzfähigkeitsindikator“, so findet sich dies im GEG nicht umgesetzt.

Elegante Bögen machte der Gesetzgeber um folgende Gesetzesforderungen:

  • Es sollten gezielte Anreize gesetzt werden, um intelligenzfähige Systeme und digitale Lösungen in der baulichen Umgebung zu fördern.
  • Der „Intelligenzfähigkeitsindikator“ sollte verwendet werden, um die Fähigkeit von Gebäuden zu messen, Informa­tions- und Kommunikationstechnologien sowie elektronische Systeme zur Anpassung des Betriebs der Gebäude an den Bedarf der Bewohner und des Netzes sowie zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz und -leistung der Gebäude zu nutzen.
  • Der Intelligenzfähigkeitsindikator sollte die Eigentümer und die Bewohner von Gebäuden auf die Vorteile der Nutzung der Gebäudeautomatisierung und elektronischen Überwachung gebäudetechnischer Sys­teme aufmerksam machen und sollte bei den Bewohnern Vertrauen im Hinblick auf die durch diese neuen erweiterten Funktionen tatsächlich erzielten Einsparungen schaffen.
  • Besonderer Augenmerk sollte sich auf „intelligente Zähler, Sys­teme für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung, selbstregulierende Einrichtungen für die Regulierung der Raumlufttemperatur, eingebaute Haushaltsgeräte, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, Energiespeicherung und detail­lierte Funktionen und Interoperabilität dieser Merkmale …. “ richten.

Wie häufig erscheint der Begriff „Intelligenzfähigkeitsindikator“ im GEG? Genau! Kein einziges mal. Und der Begriff „intelligent“? Genau! Ebenso elegant umschifft. Welche Beharrungskräfte wirken hier? Warum werden die überall in Europa ergriffenen Aktionen zur Umsetzung nicht in Deutschland angeregt, Fördermechanismen umstrukturiert, Förderziele neu definiert?

Die hat nun der Bundesrat aufgegriffen und die unerklärlichen Unterlassungen des Gesetzgebers mit der Drucksache 286/20 vom 03.07.2020 von der anderen Seite in die Zange genommen. Bereits 2017 lauteten die Bundesrats-Empfehlungen (Drucksache 735/16):

Intelligenzindikator – Die Kommission soll ermächtigt werden, einen „Intelligenzindikator“ für Gebäude zu definieren und die Bedingungen festzulegen, unter denen dieser Indikator als zusätzliche Information für potentielle neue Mieter oder Käufer bereitgestellt werden soll.

Nun wird der Bundesrat auch durch die erkennbaren Unterlassungen „rascher Umsetzungen“ anderer, verknüpfter Intelligenzinhalte unruhig: Die in der RL 2019/944/EU geforderte Versorgung mit intelligenten Mess-Systemen (iMSys). Hier rügt der Bundesrat u.a., dass in Deutschland deutlich weniger Systeme im Einsatz sind als in anderen europäischen Regionen.

Erkennbar wird hier die „Verschmelzung“ der ursprünglichen Basis „Strom“ mit dem größten CO2-Posten Wärme“: „In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass die Interoperabilität der eingesetztenTechnik gewährleistet wird und bei einem Anbieterwechsel die für dieMessung und Abrechnung notwendigen Daten zugänglich gemacht werden. Hieraus resultieren Synergien bei der Digitalisierung der Zähler von Strom, Wärme, Wasser und Gas. Darüber hinaus kann die Digitalisierung auch noch einen zusätzlichen Mehrwert bieten, indem die Möglichkeit geschaffen wird, weitere Sensorik und Smart-Home-Anwendungen über ein sicheres Smart-Meter-Gateway anzubinden.“

Das GEG ist noch nicht erlassen, da sind bereits Punkte für die erste Novelle infolge der aktuellen Unterlassungen gesetzt. Nur: wie wird ein GEG aussehen, dass die „Intelligenz der Gebäude“ in den Mittelpunkt rückt?

Währenddessen eilen die anderen Länder mit der aktiven Umsetzung des „Smart Readiness Indicators“ weit voraus. Deutschland bleibt zurück.